Teilnahmebedingungen: Pitch-Arena
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an der Pitch-Arena.
Veranstalter ist die:
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0)69 2197-2010
E-Mail unternehmensfoerderung@frankfurt-main.ihk.de
Mit Einreichung einer Bewerbung zur Teilnahme an der Pitch-Arena werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
1. Gegenstand und Ablauf
Die Pitch-Arena bringt Kreditgeber (Banken bzw. Sparkassen) und Gründer zusammen zum Zweck des einfachen und schnellen Zugangs zu Gründungskrediten. Das Kennenlernen von Gründern findet etwa 8-mal pro Jahr in den Räumen der IHK Frankfurt am Main statt (Veranstaltung Pitch-Arena). Der Veranstalter organisiert lediglich eine Kontaktmöglichkeit zwischen Gründern und Kreditgebern. Der Veranstalter ist insbesondere nicht als Darlehensvermittler tätig und gewährt selbst keine Darlehen.
- Im Rahmen der Veranstaltung erhalten bis zu acht Gründer, Jungunternehmer, Start-Ups und Nachfolger (alle Branchen, auch Handwerk) die Gelegenheit, ihre Geschäftsideen und Projekte vor Banken und Sparkassen zu präsentieren und mit ihnen in Kontakt zu treten. Die Präsentation erfolgt auf Deutsch. Die Teilnahme ist kostenlos.
- Gründer, die ihre Geschäftsidee und/oder ihr Projekt vor den möglichen Kreditgebern präsentieren möchten, müssen sich bei dem Veranstalter entsprechend bewerben. Die IHK Frankfurt am Main legt fest, welche Bewerbungen zur Präsentation in der „Pitch-Arena“ zugelassen werden. Sie entscheidet über die Bewerbungen nach freiem Ermessen, wobei die Entscheidung keiner Begründung bedarf.
- Die Teilnehmer mit den erfolgversprechendsten Geschäftsideen und/oder Projekten, erhalten die Gelegenheit, ihre Geschäftsidee bzw. das Projekt auf der kostenfreien, nicht öffentlichen Veranstaltung „Pitch-Arena“ in den Räumen der IHK Frankfurt am Main vor einem Gremium aus Kreditberatern der teilnehmenden Institute zu präsentieren. Für die Präsentation stehen fünf Minuten und für die anschließende individuelle Fragerunde zwei Minuten pro Kreditgeber zur Verfügung. In der Präsentation sind die Teilnehmer grundsätzlich frei. Präsentation und Fragerunde erfolgen auf Deutsch. Das Gremium aus Kreditexperten behält sich vor, von der IHK Frankfurt am Main vorgeschlagene Bewerber bereits vor der Einladung zurückzuweisen. Die Einladung zur Veranstaltung erfolgt per E-Mail mit angemessenem zeitlichem Vorlauf.
- Weitere Details zum Inhalt und den Ablauf des Verfahrens sind bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Tel.: + 49 (0)69 2197-2010, E-Mail: unternehmensfoerderung@frankfurt-main.ihk.de oder auf der Website pitch-arena.de erhältlich.
2. Teilnahme und Bewerbung
- Teilnehmen kann neben Gründern auch jedes bereits gegründete Start-up-Unternehmen und jedes Unternehmensnachfolge-Vorhaben aus allen Branchen, aus allen Bereichen. Die Teilnahme ist auf Unternehmen und Gründern mit Sitz bzw. geplantem Sitz im IHK-Bezirk Frankfurt am Main begrenzt
(vgl. frankfurt-main.ihk.de/ihk/vorstellung/organisation/gemeinden/). - Die Teilnahme ist als Vertreter eines Unternehmens in Form eines Teams oder einer Einzelperson möglich. Die Teilnehmer müssen befugt sein, im Namen des Unternehmens zu handeln. Je Unternehmen ist nur eine Bewerbung möglich.
- Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf der Website pitch-arena.de.
Der Teilnehmer hat dem Veranstalter solche Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich während der Bewerbungsphase und der Durchführung der “Pitch-Arena“ zu den Angaben auf dem Bewerbungsbogen ergeben. - Ein Anspruch auf Teilnahme an der Pitch-Arena bzw. auf Durchführung des Verfahrens besteht nicht. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Bewerbungen für die Pitch-Arena – ohne Angaben von Gründen – nicht zu berücksichtigen.
- Ein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen besteht nicht.
3. Ziel der Veranstaltung; Haftungsausschluss
- Die Pitch-Arena hat das Ziel, Gründer bei der Akquise der notwendigen Kreditfinanzierung zu unterstützen. Der Veranstalter bietet hierzu bis zu 8 ausgewählten Bewerbern die Möglichkeit, mit möglichen Kreditgebern in Kontakt zu treten.
- Der Veranstalter stellt lediglich eine Plattform bereit und haftet nicht für eine etwaige Nichterreichung der von dem Teilnehmer mit der Teilnahme an der Pitch-Arena verfolgten Ziele. Insbesondere wird eine Haftung des Veranstalters dafür ausgeschlossen, dass ein Kreditgeber gefunden wird. Der Veranstalter wählt die teilnehmenden Kreditgeber sorgfältig aus. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Leistungen eines Kreditgebers aus einem etwaigen (vor-)vertraglichen Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und einem Kreditgeber. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten und/oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige sonstige Pflichtverletzungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
4. Rechte an der Bewerbung und den Inhalten
- Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an der Geschäftsidee bzw. dem Projekt und dessen Inhalt zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme an der Pitch-Arena erforderlichen Rechte zu verfügen.
- Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter an den Bewerbungsunterlagen und deren Inhalt das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrecht ein, diese auf einem Server zu speichern und/oder an das Gremium aus Kreditberatern zwecks Bewertung zu übersenden. Zudem erhält der Veranstalter das Recht, die Angaben der ersten Seite des Bewerberprofils als Handout an die Teilnehmer der Veranstaltung zu übergeben. Sofern zu Pressezwecken die Geschäftsidee oder das Projekt eines Teilnehmers vorgestellt werden soll, geschieht dies nur nach vorheriger Zustimmung und nach Absprache mit dem Teilnehmer.
5. Haftung und Freistellung
Sofern der Teilnehmer die Bewerbung einreicht, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden oder präsentieren wird, deren Bereitstellung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultiert, die der Teilnehmer für seine Bewerbung/Präsentation verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) vollständig freizustellen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Inhalten, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
7. Schlussbestimmungen
- Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Prämierung wird ausgeschlossen.